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   BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93   

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https://dejure.org/1993,3566
BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93 (https://dejure.org/1993,3566)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93 (https://dejure.org/1993,3566)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 3 ObOWi 90/93 (https://dejure.org/1993,3566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 534
  • MDR 1994, 299 (Ls.)
  • NZV 1994, 244 (Ls.)
  • BayObLGSt 1993, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 30.05.1974 - Ss 155/73

    Begriff der "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG); Grundsatz "ne

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93
    Dem eine Einziehung anordnenden Urteil muß sich demnach entnehmen lassen, auf welcher der in Betracht kommenden Grundlagen sie beruht (vgl. OWiG Saarbrücken NJW 1975, 65/66/67).
  • OLG Braunschweig, 05.11.1973 - Ss 138/73
    Auszug aus BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93
    Dabei übersieht es aber die naheliegende Möglichkeit, unter Vorbehalt der Einziehung den Betroffenen anzuweisen, binnen einer bestimmten Frist das Eigentum am Fahrzeug oder ein bei Sicherungsübereignung bestehendes etwaiges Anwartschaftsrecht auf Eigentumsrückfall und damit jeweils verbunden den Besitz an einen Dritten zu übertragen (vgl. OLG Braunschweig MDR 1974, 594).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Zudem muss das Urteil, schon um eine rechtliche Überprüfung der Strafzumessung zu ermöglichen, erkennen lassen, ob auf die Einziehung (auch) als Nebenstrafe oder (nur) als Sicherungsmaßnahme erkannt worden ist (OLG Saarbrücken NJW 1975, 65 [66]; BayObLG NJW 1994, 534 = VRS 86, 300 = MDR 1994, 299 [zu § 22 Abs. 2 OWiG]; SenE v. 15.03.1994 - Ss 83/94 - = StV 1995, 306; SenE v. 28.12.2000 - Ss 513/00 - vgl. a. OLG Düsseldorf NJW 1972, 1382; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 337 Rdnr. 252).
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